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Wandern Schottland - Wanderreisen in Schottland, Cornwall, Wales & Irland

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WANDERN SCHOTTLAND

ALLGEMEINE REISEBEDINGUNGEN

1. Abschluß des Reisevertrages
-
Mit Ihrer schriftlichen Anmeldung bieten Sie dem Reiseveranstalter den Abschluß eines Reisevertrages verbindlich an.
- Der Vertrag kommt mit Annahme durch den Reiseveranstalter zustande.

2. Bezahlung
- Bei Vertragsabschluss zahlen Sie bitte innerhalb von 10 Tagen 10% des Reisepreises auf mein Konto ein.
Der Restbetrag sollte spätestens 14 Tage vor Reiseantritt bei mir eingegangen sein.

3. Beschränkung der Haftung
Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt:
- soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
- soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reiseteilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
- Ein Schadenersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Bedingungen ausgeschlossen ist.

4. Rücktritt durch den Reisenden
Tritt der Reiseteilnehmer von der Reise zurück, so kann der Reiseveranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Diese beträgt:
- eine Bearbeitungsgebühr von 50,- EUR bei Rücktritt bis 90 Tage vor Reisebeginn
- 10% des Reisepreises bis 42 Tage vor Reisebeginn
- 40% des Reisepreises bis 28 Tage vor Reisebeginn
- 60% des Reisepreises bis 14 Tage vor Reisebeginn
- 80% des Reisepreises bis 3 Tage vor Reisebeginn und
- 100% des Reisepreises innerhalb von 3 Tagen vor Reisebeginn oder bei Nichtantritt der Reise
- Wenn Sie eine Ersatzperson für sich stellen, beträgt die Bearbeitungsgebühr lediglich 30,- EUR.

5. Rücktritt durch den Veranstalter
- Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl (siehe Reisebeschreibungen) kann der Veranstalter bis 30 Tage vor Abreise zurücktreten. Diese Nachricht und der bereits bezahlte Reisepreis werden Ihnen sofort zugesandt.
- Wird die Reise durch unvorhersehbare höhere Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl der Reiseteilnehmer als auch der Reiseveranstalter die Reise kündigen. Der Reiseveranstalter zahlt dann den eingezahlten Betrag zurück, kann jedoch für erbrachte und noch zu erbringende Reiseleistungen eine Entschädigung verlangen. Erfolgt eine Kündigung nach Antritt der Reise, ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung tragen die Parteien zur Hälfte. Im übrigen falllen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
- Der Reiseveranstalter kann während der Reise, ohne Einhaltung einer Frist den Reisevertrag kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch den Reiseveranstalter nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveransalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muß sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

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Reisebestimmungen
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6. Mitwirkungspflicht
- Soweit der Reiseteilnehmer Beanstandungen hat, ist er verpflichtet diese unverzüglich dem Reiseleiter mitzuteilen, damit dieser nach Möglichkeit Abhilfe schaffen kann.

7. Preisänderungen
- Der Reiseveranstalter behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise zu ändern, wenn es zu einer erheblichen oder nicht vorhersehbaren Änderung des für die betreffende Reise geltenden Wechselkurses kommt und zwischen dem Zugang der Buchungsbestätigung beim Kunden und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Im unwahscheinlichen Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Reiseveranstalter den Kunden unverzüglich, spätestens 3 Wochen vor Reiseantritt, darüber in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Der Kunde ist berechtigt, ohne Zahlung eines Entgeltes vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn die Preiserhöhung über 5% des Reisepreises liegt. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung durch den Reiseveranstalter diesem gegenüber geltend zu machen.

 

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